Fortbildung im Strahlenschutz

Mit dem Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverordnung vom 01.01.2018 fordert das BAG eine regelmäßige Fortbildung im Strahlenschutz. Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeiten nebst der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz sich mindestens alle 5 Jahre im Strahlenschutz fortbilden.
Dies gilt für alle Ärzte und Zahnärzte, die selber Röntgenuntersuchungen in der Praxis/ im Spital durchführen oder solche nur verordnen. Ebenso für das ganze dipl. Operationsfachpersonal, alle MTRA und MPA, DPA, TPA, welche röntgen.
Die Fortbildungen sollten theoretischer und praktischer Natur sein, mit obligater Teilnahmebestätigung.  Eine Kopie dieser Teilnahmebestätigung muss nach Ablauf der 5-Jahres-Frist dem BAG vorgelegt werden.
Grundsätzlich ist der Bewilligungsinhaber der Praxis dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter ihre Fortbildungspflicht erfüllen, und muss dies gegenüber dem BAG nachweisen.​​​​​​​
Die genauen Anforderungen an die Fortbildungen finden Sie hier.